Wenn der Bus an der Haltestelle anfährt und die Warnblinkanlage einschaltet, gibt es einfache Regeln, die aber den wenigsten Autofahrern bekannt sind. Eigentlich ist es ganz einfach:
Nähert sich der Bus einer Haltestelle mit Warnblinklicht, dann gilt Überholverbot. Hält der Bus an der Haltestelle mit Warnblinklicht, so ist Vorbeifahren nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Sicherheitsabstand erlaubt. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr und auch für Radfahrer.
Diese Vorgaben, die §20 der Straßenverkehrsordnung schon seit 1995 regelt, dienen natürlich der Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder.
Daher haben die Öffis im Jahr 2004 gemeinsam mit dem TÜV Nord und dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover rechtzeitig zu Beginn der dunklen Jahreszeit eine Aufklärungskampagne gestartet. Zentraler Bestandteil sind großformatige Aufkleber, die damals auf dem Heck zahlreicher Busse im Landkreis angebracht wurden. Sie zeigen mit einfachen Worten und mit Hilfe eines Bildes das richtige Verhalten. Eine Reihe von privaten Busunternehmen, die im Auftrag des Nahverkehr Hameln-Pyrmont fahren, stellten kostenlos die Heckfläche eines Busses zur Verfügung, um die Aktion zu unterstützen.