22.Januar 2021
Ab 25. Januar 2021: Neue Vorgaben beim Mund-Nasen-Schutz

- In den Bussen haben die Fahrgäste, soweit möglich, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten.
- Ebenso ist an Haltestellen ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
- Sowohl an Haltestellen als auch in den Bussen sind Fahrgäste verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
- Jugendlichen ab dem 15. Geburtstag und Erwachsenen müssen ab dem 25. Januar 2021 eine medizinische Maske (OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2) tragen,
- Kinder zwischen dem 6. und 15. Geburtstag haben weiterhin mindestens eine textile oder textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von Tröpfchenpartikel zu verringern.
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von dieser Pflicht ausgenommen.
- Ebenso sind Fahrgäste mit einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung von dieser Pflicht ausgenommen. Bitte führen Sie einen entsprechenden Nachweis wie z.B. ein Attest bei sich.
Diese Regelung gilt mit Inkrafttreten der neuen Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab dem 25. Januar 2021.
Fahrgäste ohne eine ihrer Altersklasse vorgeschriebenen Maske und ohne amtliche Bescheinigung bzw. Attest über deren Befreiung der Tragepflicht werden von der Beförderung ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie, dass für Jugendliche ab dem 15. Geburtstag und Erwachsene das Tragen von textilen Mund-Nasen-Bedeckung oder Schutzmasken wie Tücher, Loops, Schals und selbstgenähte Alltagsmasken sowie Face Shields nicht mehr erlaubt ist.
Weitere Informationen über die Mund-Nasen-Bedeckung finden Sie auch auf der Seite des Verbandes deutscher Verkehrsmittel (VdV):#besserweiter.